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Uvvo Prämien-Richtlinien

Letzte Aktualisierung: März 2024

Richtlinien:

  1. Präambel

    Diese Prämien-Richtlinien ("Prämien-Richtlinien") stellen einen Vertrag zwischen dem Dienstleister (Uvvo UG (haftungsbeschränkt), dem Unternehmen mit Sitz im Nobelring 42, 30627 Hannover, Deutschland) und dem Benutzer wie definiert in den Nutzungsbedingungen dar. Mit Bezug auf die Prämien-Richtlinien und Prämien, wird der Dienstleistungsanbieter in diesen Richtlinien im Folgenden als „UVVO“ und der Benutzer oder die Benutzerin als „Personalvermittler“ bezeichnet, sofern in diesen Richtlinien nichts Gegenteiliges bestimmt wird.

  2. Teilnahmebedingungen

    Die Teilnahme an den Prämienprogrammen ist freiwillig. Es wird von allen hier genannten Parteien verstanden und vereinbart, dass der Personalvermittler in seinem Namen und im Namen seiner Angestellten, Berater und Geschäftsbereiche in der beruflichen Funktion eines Geschäftsinhabers, Freiberuflers oder Eigentümers handelt. Durch die Teilnahme an den Prämienprogrammen akzeptiert der Personalvermittler diese Prämien-Richtlinien und veranlasst seine Geschäftsbereiche (in seiner Kontrolle, seinem Eigentum und unter seinem Einfluss), diese Prämien-Richtlinien zu akzeptieren und sich an diese zu halten. Der Personalvermittler erklärt sich damit einverstanden, dass er, seine Mitarbeiter, Berater und seine Geschäftsbereiche (juristische oder natürliche Personen, die unter der Kontrolle, dem Eigentum und dem Einfluss des Personalvermittlers stehen) an diese Prämien-Richtlinien gebunden sind, solange einer von ihnen an einer der Prämienprogramme teilnimmt.

  3. Dienstleistungen

    Der Personalvermittler erbringt folgende Dienstleistungen für UVVO (die "Dienstleistungen"): Personalbeschaffung. Zusätzlich erbringt der Personalvermittler solche weiteren Aufgaben oder Änderungen der Dienstleistungen, die von den Parteien vereinbart werden.

  4. Prämien

    Als Prämien für die Erbringung der Dienstleistungen zahlt UVVO dem Personalvermittler 500 Euro für die ersten 10 erfolgreich vermittelten Kandidaten und 750 Euro für jeden weiteren vermittelten Kandidaten.

    Eine erfolgreiche Vermittlung wird als abgeschlossen betrachtet, sobald der zukünftige Arbeitgeber des Kandidaten einen Arbeitsvertrag mit ihm unterzeichnet hat.

    Ein Anspruch auf die Vorteile der Prämien wird nicht garantiert und liegt im alleinigen Ermessen von UVVO.

  5. Datenschutz

    Die Teilnahme an den Prämienprogrammen kann die teilnehmenden Parteien dazu verpflichten, von Zeit zu Zeit persönliche Informationen über sich selbst anzugeben. Die personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von UVVO verarbeitet. Darüber hinaus können persönliche Informationen von UVVO für Mitteilungen/Ankündigungen in Bezug auf die Prämien verwendet werden. Der Personalvermittler kann sich jederzeit abmelden und die Teilnahme entsprechend der Datenschutzrichtlinie von UVVO beenden.

  6. Verpflichtungen des Personalvermittlers

    Der Personalvermittler erklärt sich damit einverstanden, keine dieser Prämien-Richtlinien zu missachten. Mir der Teilnahme am Prämienprogramm erklärt sich der Personalvermittler ebenfalls einverstanden, nicht:

    • die geistigen Eigentumsrechte von UVVO zu verletzen;
    • gegen ein Gesetz zu verstoßen;
    • die Vorgänge zur Anforderung, Verteilung oder Einlösung von Prämien zu manipulieren, u. a. durch die Erstellung oder das Nutzen gefälschter Accounts, die Übermittlung unwahrer Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung falscher Identitäten oder Namen oder unwahrer Kontaktinformationen, sowie durch unehrliches oder betrügerisches Verhalten in anderer Weise;
    • personenbezogene Daten über Benutzer oder potenzielle, empfohlene Kunden zu sammeln oder zu versuchen, diese zu sammeln;
    • Dateien zu übertragen, die Bots, Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere Dateien enthalten, die das geistige Eigentum von UVVO kontaminieren oder anderweitig zerstören oder die Funktion der Dienstleistungen von UVVO beeinträchtigen könnten;
    • zu versuchen, sich unberechtigten Zugang zu den Prämien, anderen Konten, Computersystemen oder Netzwerken, die mit den Prämien verbunden sind, zu verschaffen;
    • sich an illegalen oder unfairen Aktivitäten zu beteiligen;
    • ein Verhalten an den Tag zu legen, das andere verärgert oder belästigt;
    • sich an Handlungen zu beteiligen, die den Ruf von UVVO schädigen, verleumden oder in Frage stellen;
    • die Prämien weiterzuverkaufen, zu tauschen, zu handeln, zu versteigern oder anderweitig Einnahmen zu erzielen, indem anderen der Zugang zu den Prämien ermöglicht wird.

  7. Zusicherungen und Gewährleistungen des Personalvermittlers

    Der Personalvermittler versichert und garantiert, dass er alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen besitzt, sofern erforderlich, um die Dienstleistungen gemäß diesen Prämien-Richtlinien gemäß den geltenden bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu erbringen, und dass er die Dienstleistungen gemäß den Richtlinien und Spezifikationen von UVVO und dem in der Branche geltenden Sorgfaltsmaßstab erbringen wird.

  8. Disqualifikationsbefugnis

    UVVO ist nach alleinigem Ermessen berechtigt, einen Personalvermittler zu disqualifizieren oder einem Personalvermittler oder seinen Empfehlungen die Teilnahme an den Prämienprogrammen oder die Nutzung der Prämienvorteile zu verweigern.

  9. Ausgaben

    Alle Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, trägt und bezahlt der Personalvermittler allein, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

  10. Laufzeit und Kündigung

    Der Personalvermittler kann seine Teilnahme an den Prämienprogrammen jederzeit beenden, indem er entweder die Teilnahme an den Prämienprogrammen abbricht und/oder die Vorteile der Prämien nutzt.

    Uvvo behält sich das Recht vor, die Prämien oder einen Teil davon einseitig zu annullieren, auszusetzen oder zu ersetzen oder das Eigentum an den Prämien zu übertragen, sowie das Recht, die Prämien, die Form der Einlösung, die Bedingungen, die Teilnahme von Partnern an den Prämienprogrammen oder die Prämien-Richtlinien jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

    Nach Beendigung aller Programme oder eines beliebigen Prämienprogramms durch eine der Parteien wird dem Personalvermittler ein Zeitrahmen und eine Methode zur Verfügung gestellt, um alle angesammelten und nicht verfallenen Gutschriften zu verwenden, wie in diesen Prämien-Richtlinien oder durch eine separate Mitteilung an den Personalvermittler angegeben.

  11. Haftungsfreistellung

    Der Personalvermittler (der in seinem Namen für sich selbst, alle seine Angestellten, Vertreter, Unternehmen und Geschäfte handelt) entbindet UVVO, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Zulieferer, Werbe- und Verkaufsförderungsagenturen und deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter von jeder Haftung für Verluste, Schäden, Beschädigungen, Kosten oder Ausgaben, insbesondere für Sachschäden, Personenschäden und/oder Tod, die sich aus den Prämien und/oder der Nutzung von Prämienvorteilen ergeben oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind.

    Der Personalvermittler erklärt sich damit einverstanden, UVVO und seine Vertreter und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten oder Ausgaben Dritter, einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten, freizustellen, abzuwehren und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß des Personalvermittlers gegen diese Prämien-Richtlinien oder aus einem Verstoß des Personalvermittlers gegen geltendes Recht ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

  12. Haftungsausschluss

    Der Personalvermittler versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass

    (a) er das alleinige Risiko für die Nutzung der Prämien übernimmt. Die Prämien werden ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit zur Verfügung gestellt. UVVO lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen, Bedingungen und Bestimmungen (zusammenfassend „Versprechen“) jedweder Art ab, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder implizit durch Gesetz, allgemeines Recht oder Gewohnheitsrecht festgelegt sind, insbesondere Versprechen in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die durch die Nutzung der Prämien angeboten werden, implizite Versprechen in Bezug auf Handelsüblichkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung;

    (b) der Zugriff auf die heruntergeladenen oder anderweitig durch die Nutzung der Prämien erhaltenen Materialien erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Personalvermittlers; darüber hinaus übernimmt der Personalvermittler die alleinige Haftung für Schäden am Computersystem oder mobilen Endgerät des Personalvermittlers oder für Datenverluste, die durch das Herunterladen oder die Nutzung solcher Materialien entstehen.

    (c) UVVO jede Haftung für Schäden an Computersystemen ablehnt, die durch die Teilnahme an den Prämien oder durch den Zugriff auf oder das Herunterladen von Informationen im Zusammenhang mit den Prämien entstehen. UVVO behält sich außerdem das Recht vor, die Prämien nach eigenem Ermessen zu annullieren, zu ändern oder auszusetzen, falls ein Virus, ein Fehler, ein Computerproblem, unbefugtes Eingreifen oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von UVVO liegen, die Abwicklung, Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Prämien beeinträchtigen.

  13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Diese Prämien-Richtlinien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Prämien-Richtlinien wird Hannover (Deutschland) vereinbart.

  14. Änderungen

    Nach eigenem Ermessen kann UVVO die Prämien und die Prämien-Richtlinien von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung an den Personalvermittler ändern. Jede Änderung der Prämien-Richtlinien gilt als akzeptiert, wenn der Personalvermittler weiterhin an einer der Prämienprogramme teilnimmt.

  15. Verzicht

    Ein Versäumnis von UVVO, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Prämien-Richtlinien auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Sofern von UVVO nicht ausdrücklich anders festgelegt, hat eine Person, die keine Vertragspartei dieser Prämien-Richtlinien ist, kein Recht, Prämien einzufordern oder zu erhalten.

  16. Teilunwirksamkeit

    Wenn eine Bestimmung in diesen Prämien-Richtlinien als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, wird diese Bestimmung (oder der Teil davon, der sie ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar macht) gestrichen und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen.